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    Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

     

    Allgemeines

     

    1.Für alle Geschäfte, die die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. mit Sitz in Leonberg, im folgenden auch "Auftragnehmer" genannt, mit ihren Vertragspartnern, im folgenden auch "Auftraggeber" genannt, abschließt, wird hiermit ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

     

    Unter Vollkaufleuten wird das Landgericht Stuttgart vereinbart.

     

    Erfüllungsort ist Leonberg.

     

    2. Die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. ist berechtigt, ausländische Auftraggeber am Ort ihres Geschäftssitzes bzw. am Wohnort des Firmeninhabers zu verklagen.

     

    3. Die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. unterwirft sich bei der Ausführung eines Auftrages nicht den etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Diese können nur Wirksamkeit erlangen, wenn dies die Geschäftsleitung der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. schriftlich anerkennt.

     

    3. Die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. beliefert als Fachverlag Industrie, Handwerk und sonstige Gewerbetreibende.

     

    Eigentumsvorbehalt

     

    4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K..

     

    Der Auftraggeber kann die gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern, er ist jedoch nicht berechtigt, die gelieferten Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Eine Pfändung der gelieferten Gegenstände an Dritte muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich anzeigen.

     

    5. Der Auftraggeber tritt sämtliche, ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen heute schon in voller Höhe - ohne jede Ausnahme - dem Auftragnehmer ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Auftragnehmers nur in der Höhe des Wertes der jeweiligen verkauften, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren. Werden die Vorbehaltswaren vom Auftraggeber zusammen mit fremden, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren, sei es ohne oder nach Vereinbarung, verkauft, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten.

     

    6. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen solange selbst einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt.

     

    7. Stellt der Auftraggeber die Zahlungen ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, sich an Ort und Stelle im Betrieb des Auftraggebers davon zu unterrichten, ob und in welchem Umfang Eigentumsvorbehaltsware des Auftragnehmers vorhanden ist. Noch vorhandene Ware darf der Auftragnehmer zurücknehmen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf (Wegnahmerecht). Vom Auftragnehmer zurückgenommene Ware wird mit dem Wert gutgeschrieben, zu dem sie der Auftragnehmer wieder veräußern kann. Im Falle der Zahlungseinstellung ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, zur Ermittlung der ihm abgetretenen Forderungen aus den Weiterverkäufen noch durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten die notwendigen Feststellungen im Betrieb des Auftraggebers treffen zu lassen.

     

    8. Sofern der Auftragnehmer die Waren auf Grund obiger Eigentumsvorbehaltsklauseln zurücknehmen muss, ist der Auftraggeber zur spesenfreien, frankierten Rückzahlung verpflichtet und haftet für Minderwert und entgangenen Gewinn, letzterer in Höhe von pauschal 35% des Kaufpreises.

     

    Haftungsbegrenzung

     

    9. Die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. haftet nur aus Vertrag und Delikt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

     

    Zahlungsziel

     

    10. Die auf den Rechnungen ausgedruckten Zahlungsbedingungen werden Bestand¬teil dieser Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

     

    Gefahrübergang

     

    11. Wünscht der Auftraggeber die Versendung der bestellten Gegenstände an einen von ihm zu benennenden Ort, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räumlichkeiten des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bestimmt der Auftragnehmer die geeigneten Transportmittel und -wege. Alle hierbei anfallenden Kosten des Transports trägt der Auftraggeber. Ebenso die Kosten für eine entsprechende Versicherung.

     

    Abnahme

     

    12. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt nach Lieferung des Auftragsgegenstandes.

     

    Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Frist von einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer angemahnt hat.

     

    Bei Verzug gehen Gefahren und Kosten der Aufbewahrung sowie Rücksendung an den Auftragnehmer zu Lasten des Auftraggebers.

     

    Einkaufsbedingungen

     

    13. Bestellungen und Vereinbarungen sind nur in so weit gültig, als sie die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. schriftlich erteilt oder bestätigt hat. Der Lieferant der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. anerkennt diese Einkaufsbedingungen, auch für zukünftige Geschäfte, als für ihn verbindlich und verzichtet auf die Geltendmachung seiner eigenen abweichenden Verkaufsbedingungen. Seine Verkaufsbedingungen werden weder durch unser Schweigen noch durch die Annahme seiner Lieferung Vertragsinhalt.

     

    14. Wird der vereinbarte Liefertermin -gleich aus welchem Grund- von Seiten des Vertragspartners der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. überschritten, ist die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern und vom Vertrag ganz oder hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Restes ohne Entschädigungsverpflichtung zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

     

    Sobald für den Lieferanten der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. Grund zu der Annahme besteht, dass er die Lieferung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringen kann, hat er der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. dies unverzüglich mitzuteilen. Die uns durch den Verzug -und/oder eine anderweitige Eindeckung- entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Sollte sich die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. trotz Terminverzögerung zur Annahme der Ware bereiterklären, gehen die zusätzlichen Kosten für Transport usw. zu Lasten des Lieferanten.

     

    15. Der Lieferant der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. verzichtet hiermit ausdrücklich auf sein eventuell bestehendes Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung.

     

    16. Alle vertraglichen Vereinbarungen, auch spätere Abänderungen oder Ergänzungen, bedürfen der Schriftform.

     

    17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen

    Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus irgendeinem Grunde rechts unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

     

    18. Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann seine Vertragserklärung innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: WYHLIDAL Dictionaries and more e.K., Schmalzstraße 18, 71229 Leonberg, Deutschland.

     

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie die gezogenen Nutzungen nicht herausgegeben werden, ist insoweit Wertersatz zu leisten.