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Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
der Firma
Wyhlidal Dictionaries and more e.K.
Heckenweg 2/1, D-71229 Leonberg
Allgemeines
1.Für alle Geschäfte, die die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. mit
Sitz in Leonberg, im folgenden auch "Auftragnehmer" genannt, mit
ihren Vertragspartnern, im folgenden auch "Auftraggeber" genannt,
abschließt, wird hiermit ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland vereinbart.
Unter Vollkaufleuten wird das Landgericht Stuttgart vereinbart.
Erfüllungsort ist Leonberg.
2.Die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. ist berechtigt,
ausländische Auftraggeber am Ort ihres Geschäftssitzes bzw. am Wohnort des
Firmeninhabers zu verklagen.
3.Die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. unterwirft sich bei der
Ausführung eines Auftrages nicht den etwaigen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers. Diese können nur Wirksamkeit erlangen, wenn dies die
Geschäftsleitung der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. schriftlich
anerkennt.
3. Die Firma Wyhlidal Dictionaries and
more e.K. beliefert als Fachverlag Industrie, Handwerk und sonstige
Gewerbetreibende.
Eigentumsvorbehalt
4.Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung
aller vorausgegangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der
laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich aller Nebenforderungen
bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum der Firma Wyhlidal
Dictionaries and more e.K..
Der Auftraggeber kann die gelieferten Gegenstände im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern, er ist jedoch nicht
berechtigt, die gelieferten Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder
sicherungshalber zu übereignen. Eine Pfändung der gelieferten Gegenstände
an Dritte muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich anzeigen.
5.Der Auftraggeber tritt sämtliche, ihm aus der Weiterveräußerung
zustehenden Forderungen heute schon in voller Höhe - ohne jede Ausnahme -
dem Auftragnehmer ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des
Auftragnehmers nur in der Höhe des Wertes der jeweiligen verkauften, unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren. Werden die Vorbehaltswaren vom
Auftraggeber zusammen mit fremden, nicht dem Auftragnehmer gehörenden
Waren, sei es ohne oder nach Vereinbarung, verkauft, gilt die
Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als
abgetreten.
6.Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen
Forderungen solange selbst einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt.
7.Stellt der Auftraggeber die Zahlungen ein, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, sich an Ort und Stelle im Betrieb des Auftraggebers davon zu
unterrichten, ob und in welchem Umfang Eigentumsvorbehaltsware des
Auftragnehmers vorhanden ist. Noch vorhandene Ware darf der Auftragnehmer
zurücknehmen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf
(Wegnahmerecht). Vom Auftragnehmer zurückgenommene Ware wird mit dem Wert
gutgeschrieben, zu dem sie der Auftragnehmer wieder veräußern kann. Im
Falle der Zahlungseinstellung ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, zur
Ermittlung der ihm abgetretenen Forderungen aus den Weiterverkäufen noch
durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten die
notwendigen Feststellungen im Betrieb des Auftraggebers treffen zu lassen.
8.Sofern der Auftragnehmer die Waren auf Grund obiger
Eigentumsvorbehaltsklauseln zurücknehmen muss, ist der Auftraggeber zur
spesenfreien, frankierten Rückzahlung verpflichtet und haftet für
Minderwert und entgangenen Gewinn, letzterer in Höhe von pauschal 35% des
Kaufpreises.
Haftungsbegrenzung
9.Die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. haftet nur aus Vertrag und
Delikt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Zahlungsziel
10. Die auf den Rechnungen ausgedruckten Zahlungsbedingungen werden Bestand
teil dieser Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Gefahrübergang
11. Wünscht der Auftraggeber die Versendung der bestellten Gegenstände an
einen von ihm zu benennenden Ort, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung die Räumlichkeiten des Auftragnehmers verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr
bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sofern nichts
anderes vereinbart wurde, bestimmt der Auftragnehmer die geeigneten
Transportmittel und -wege. Alle hierbei anfallenden Kosten des Transports
trägt der Auftraggeber. Ebenso die Kosten für eine entsprechende
Versicherung.
Abnahme
12. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt
nach Lieferung des Auftragsgegenstandes.
Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es versäumt, den
Auftragsgegenstand innerhalb einer Frist von einer Woche nach Meldung der
Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen und
der Auftragnehmer angemahnt hat.
Bei Verzug gehen Gefahren und Kosten der Aufbewahrung sowie Rücksendung an
den Auftragnehmer zu Lasten des Auftraggebers.
Einkaufsbedingungen
13. Bestellungen und Vereinbarungen sind nur in so weit gültig, als sie die
Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. schriftlich erteilt oder
bestätigt hat. Der Lieferant der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K.
anerkennt diese Einkaufsbedingungen, auch für zukünftige Geschäfte, als für
ihn verbindlich und verzichtet auf die Geltendmachung seiner eigenen
abweichenden Verkaufsbedingungen. Seine Verkaufsbedingungen werden weder
durch unser Schweigen noch durch die Annahme seiner Lieferung
Vertragsinhalt.
14. Wird der vereinbarte Liefertermin -gleich aus welchem Grund- von Seiten
des Vertragspartners der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K.
überschritten, ist die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. auch ohne
Setzung einer Nachfrist berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern und
vom Vertrag ganz oder hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Restes ohne
Entschädigungsverpflichtung zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
Sobald für den Lieferanten der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. Grund
zu der Annahme besteht, dass er die Lieferung ganz oder teilweise nicht
rechtzeitig erbringen kann, hat er der Firma Wyhlidal Dictionaries and more
e.K. dies unverzüglich mitzuteilen. Die uns durch den Verzug -und/oder eine
anderweitige Eindeckung- entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des
Lieferanten. Sollte sich die Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K.
trotz Terminverzögerung zur Annahme der Ware bereiterklären, gehen die
zusätzlichen Kosten für Transport usw. zu Lasten des Lieferanten.
15.Der Lieferant der Firma Wyhlidal Dictionaries and more e.K. verzichtet
hiermit ausdrücklich auf sein eventuell bestehendes Recht zur Aufrechnung
und zur Zurückbehaltung.
16.Alle vertraglichen Vereinbarungen, auch spätere Abänderungen oder
Ergänzungen, bedürfen der Schriftform.
17.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus irgendeinem Grunde
rechts unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht.
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